Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma PILS ZAHNTECHNIK GMBH:


Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und werden beiderseits mit Auftragserteilung akzeptiert und vereinbart:

Mit Erscheinen der aktuellen Preisliste verlieren alle alten Listen automatisch ihre Gültigkeit. Gemäß dem Österreichischen Umsatzsteuergesetz sind zahntechnische Leistungen und Lieferungen unecht umsatzsteuerbefreit. Zahntechnische Leistungen für das Ausland sind echt umsatzsteuerbefreit und werden ohne Berücksichtigung einer Umsatzsteuer fakturiert. Diese Umsatzsteuer ist nach Maßgabe der jeweils zuständigen nationalen Gesetzgebung vom Empfänger selbst abzuführen. Materialien, die zur Herstellung von zahntechnischen Lösungen notwendig werden, sind in der Preisliste nicht inbegriffen. Preisänderungen sind vorbehalten.

Planungen, Skizzen, Preislisten und sonstige technische Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers. Angebote und Kostenvoranschläge sind grundsätzlich frei bleibend. Sowie eine eventuelle Materialangabe (Gold, etc.) kann nur geschätzt und daher auch nicht bindend angenommen werden.

Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entsprechenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im Speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der VO des BMWA über Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben.

Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von Euro 15,- sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von Euro 10,- zu bezahlen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten unsererseits anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekanntzugeben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben oder unsere Produkte dem jeweiligen Patienten eingegliedert, gilt die Ware als genehmigt.

Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel Produkthaftung iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. Sämtliche mündliche Vereinbarungen bezüglich Veränderungen von Konstruktionsarten, Materialwahl oder ähnliches während der Herstellung gelten nach Ablieferung bzgl. des Medizinproduktgesetzes vom Auftraggeber automatisch als genehmigt und somit beiderseits als vereinbart. Die gelieferte Ware bleibt bis zur gänzlichen Bezahlung unser Eigentum.

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